Die Aktion “deintrikotsatz” ist ein von Völker und Keus Media GbR (nachfolgend robinfoot) veranstalteter Wettbewerb (nachfolgend „Wettbewerb“ genannt), bei dem engagierte Kinder- und Jugend-Fußballmannschaften (nachfolgend “Teilnehmende” genannt) ihr Engagement als Mannschaft (nachfolgend „Bewerbung“ genannt) in Form von einer dezidierten Beschreibung ihres sozialen Engagements über ein Formular in digitaler Form einreichen und sich so um den ausgeschriebenen Preis (nachfolgend „Preis“ genannt) bewerben können.
Die Aktion “deintrikotsatz” wird über Werbeanzeigen sowie eine Microsite beworben. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Bewerbung erfolgt durch die vollständige Angabe des offiziellen Namens des Vereins bzw. der Mannschaft, sowie Angabe des vollständigen Namens (Vor- und Nachname) einer Ansprechpartner:in der Mannschaft, deren Postleitzahl und E-Mail-Adresse über das Online-Formular.
1.
Wettbewerb
Wettbewerb: Der Wettbewerb wird robinfoot veranstaltet. Sitz
von robinfoot ist die Landstr. 58, 52245 Titz,
Deutschland.
2.
Verbindliche Zustimmung zu den
Teilnahmebedingungen
Mit Absenden der Bewerbung erklären sich die Teilnehmenden mit
den vorliegenden Teilnahmebedingungen einverstanden und nehmen
am Wettbewerb teil. Diese Teilnahmebedingungen stellen eine
rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen den Teilnehmenden
und robinfoot dar.
3.
Teilnahmeberechtigung
Um zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt zu sein, (a) muss die
Ansprechpartner:in als Teilnehmende ihren Wohnort in der
Bundesrepublik Deutschland und das achtzehnte Lebensjahr
vollendet haben, (b) müssen Kinder- und
Jugend-Fußballmannschaften hauptsächlich aus Kindern zwischen
4- 13 Jahren bestehen und den Sitz Ihres Stammvereins in
Deutschland haben. Die Kinder- und Jugend-Fußballmannschaften
müssen außerdem eine natürliche Person benennen (nachfolgend
„Ansprechpartner:in“ genannt), die die Bewerbung einreicht und
diese hierzu vollumfänglich ermächtigen; (c) dürfen die
Teilnehmenden keine Beschäftigten von robinfoot sein. Die
Teilnahme ist auch dann ausgeschlossen, wenn es sich um
beteiligte Dienstleister zur Durchführung des Gewinnspiels
handelt sowie um verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff.
AktG. Entsprechendes gilt auch für die jeweiligen Angehörigen,
zu denen Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern und
Geschwister des Mitarbeitenden gehören. (d) Die Teilnahme über
Gewinnspieleintragungsdienste oder über Gewinnspiel-Robots ist
unzulässig. (e) Die Beeinflussung der Chancengleichheit durch
technische Manipulation, die Übermittlung falscher Angaben zur
Person oder ein vergleichbar schwerer Verstoß führen zum – ggf.
nachträglichen – Ausschluss von der Teilnahme. Der Veranstalter
kann in diesen Fällen auch Gewinne aberkennen und diese
zurückfordern. (f) Die Teilnehmenden müssen ab dem 04. Mai 2026
regelmäßig Zugang zum Internet haben, um die Bewerbung
einzureichen und im Falle eines Gewinns benachrichtigt zu
werden und die konkrete Gewinn-Entgegennahme per E-Mail
abzustimmen. (g) Die Teilnehmenden stimmen einer
Veröffentlichung von Namen, Ort und Inhalt ihres Engagements,
sowie in der Bewerbung eingereichte Bilder im Falle eines
Gewinnes ohne erneute Freigabe der Texte zu. Ebenfalls darf
ring den Vereinsnamen der Gewinnervereine für eigene
Kommunikationszwecke und Aktivierungsmaßnahmen uneingeschränkt
nutzen.
4.
Bewerbungsfristen
Bewerbungen für den Wettbewerb können zwischen dem 05. Mai und
dem 31. Mai 2026 (23:59 Uhr MESZ) über das Online-Formular auf
der Wettbewerbs-Webseite eingereicht werden.
5.
Teilnahme am Wettbewerb
(a) Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos. (b) Um am
Wettbewerb teilzunehmen und die eigene Bewerbung einzureichen,
besuchen die Teilnehmenden innerhalb der Bewerbungsfrist die
Wettbewerbs-Webseite und befolgen die Anweisungen im
Online-Formular. (c) Die Anmeldung erfolgt durch die
vollständige Angabe des Namens des Vereins sowie von Name,
Postleitzahl, E-Mail-Adresse und Telefonnummer eines
Ansprechpartners/ einer Ansprechpartnerin der Kinder- oder
Jugend-Fußballmannschaft im Online-Formular der
Wettbewerbs-Webseite. (d) Bei mehrfach inhaltlich gleichen
eingereichten Bewerbungen verschiedener Teilnehmenden wird die
jeweils zeitlich zuerst eingereichte Bewerbung berücksichtigt.
(e) Bewerbungen, die insgesamt oder teilweise unleserlich,
unvollständig, gefälscht oder in irgendeiner Weise
rechtsverletzend sind, gegen unsere Beitragsrichtlinien
verstoßen oder verspätet eingereicht werden, werden nicht
berücksichtigt. Teilnehmende müssen beachten, dass sie ihre
Bewerbung nicht mehr ändern können, nachdem sie diese mittels
des Online-Formulars auf der Wettbewerbs-Webseite abgesendet
haben. Die Bewerbung kann im Online-Formular nicht
zwischengespeichert werden. (f) Die Gewinnervereine
verpflichten sich, auf den eigenen Social-Media-Kanälen des
Vereins, bei ring für das Sponsoring angemessen und
öffentlichkeitswirksam zu bedanken. Vorgebende Verlinkungen und
Hashtags sind zu nutzen. Zudem verpflichten sich die Gewinner
sechs Monate ein ring-Werbebanner auf der Sportanlage des
Vereins zu platzieren. Die Werbebanner werden den Gewinnern
kostenfrei von robinfoot zur Verfügung gestellt. Sofern der
Gewinnerverein dieser Auflage nicht nachkommt, ist robinfoot
berechtigt den gewonnenen Trikotsatz in Rechnung zu
stellen.
6.
Bewerbungsanforderungen
(a) Die Bewerbung muss weiterhin folgenden Anforderungen
entsprechen („Bewerbungsanforderungen“): Sie dürfen nicht
rechtswidrig oder diskriminierend sein. Sie müssen ein
unveröffentlichtes Original sein, das keine Inhalte,
Materialien oder Elemente enthält, verkörpert oder auf sonstige
Weise verwendet, die einem Dritten gehören, ausgenommen dass
dieser Dritte hierzu schriftlich seine Erlaubnis erteilt hat
und diese Inhalte, Materialien oder Elemente deutlich als
solche zu erkennen sind. Sie dürfen keine Inhalte, Elemente
oder Materialien enthalten, die die Persönlichkeitsrechte, das
Recht auf Privatsphäre oder die geistigen Eigentumsrechte von
Dritten verletzen. Sie müssen in deutscher Sprache verfasst
sein. Alle Angaben müssen wahr sein. (b) robinfoot wird jede
fristgerecht eingegangene Bewerbung prüfen, um sicherzustellen,
dass sie die Bestimmungen der Teilnahmebedingungen erfüllt und
insbesondere den Bewerbungsanforderungen entspricht. (c)
robinfoot behält sich das Recht vor, Teilnehmende, die eine
Bewerbung eingereicht haben, welche den Bestimmungen der
Teilnahmebedingungen und/oder den Bewerbungsanforderungen nicht
genügen, nach alleinigem Ermessen jederzeit vom Wettbewerb
auszuschließen.
7.
Beurteilung und Auswahl der Bewerbungen
(a) Unter allen rechtmäßig Teilnehmenden lost robinfoot 500
Fußballmannschaften nach Wettbewerbsende (31.05.2026, 23:59 Uhr
MESZ) aus. (b) Die Bekanntgabe der Gewinner:innenprojekte
erfolgt bis 14.06.2026 schriftlich per E-Mail an die
vertretende Person der jeweiligen Kinder- oder
Jugend-Fußballmannschaften, die das Projekt eingereicht hat.
Ein schriftliches Feedback, dass Bewerbungen es nicht in die
Gewinner:innen-Auswahl geschafft haben, erfolgt nicht.
8.
Preise und Gewinner:innenprojekte
(a) Zu gewinnen gibt es je Gewinner:innen-Mannschaft ein
Gewinner-Kit, gesponsert von ring. Ein Gewinner-Kit beinhaltet:
16 Trikots (15 Feldspieler + Hose + Stutzen + 1 Torwart),sowie
eine Sporttasche inkl. Textil-Veredelung der Trikots mit
Vereinsname, Rückennummer und ring-Brustdruck. Alle Artikel
sind von Derbystar. (b) Die Preisziehung erfolgt innerhalb von
14 Tagen nach Ablauf der Teilnahmefrist. Eine Abtretung,
Übertragung sowie ein Umtausch der Preise ist nicht gestattet.
Preise werden nicht in bar ausgezahlt.
9.
Überprüfung
robinfoot behält sich das Recht vor, alle
Gewinner:innenprojekte sorgfältig zu überprüfen und einzelne
Teilnehmende nach alleinigem Ermessen vom Wettbewerb bis zur
endgültigen Auszahlung der Preise auszuschließen, wenn diese
Teilnehmenden gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder in
sonstiger Weise die Gewährung eines Preises an die
Teilnehmenden nicht dem Geist des Wettbewerbs entspricht, der
Reputation von robinfoot schadet oder einen Interessenkonflikt
begründen würde. Im Falle eines Ausschlusses wird robinfoot in
einer weiteren Losziehung eine andere Gewinnermannschaft
nachrücken lassen.
10.
Bekanntgabe der Preisträger:innen
Die Gewinner:innenprojekte, sowie Ort und Name der
Preisträger:innen können innerhalb einer
“Nachberichterstattung” in Form eines Artikels, Werbeanzeigen
und über Social Media auf den Kanälen von robinfoot öffentlich
bekannt gegeben. Im Rahmen der Berichterstattung über die
Gewinner:innenprojekte dürfen – im Bewerbungsprozess
eingereichte Bilder, Fotos, Videos und Texte – durch robinfoot
verwendet werden. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären sich
die Teilnehmenden ausdrücklich damit einverstanden.
11.
Datenschutz
(a) Die von den Teilnehmern angegebenen personenbezogenen Daten
(Name, E-Mail-Adresse, Postanschrift) werden durch robinfoot,
auch unter Einbeziehung von Dienstleister, ausschließlich zum
Zweck der Ermittlung des Gewinners, der Überprüfung der
Einhaltung der vorliegenden Teilnahmebedingungen sowie zur
Übermittlung des Gewinns genutzt. Eine Verarbeitung der
genannten personenbezogenen Daten wird auf Grundlage des Art. 6
Abs. 1 lit. b DSGVO durchgeführt.(b) Eine Kontaktierung des
Datenschutzbeauftragten von robinfoot ist jederzeit möglich
unter: info@robinfoot.de. (c) Weitere
Informationen können der Datenschutzerklärung entnommen
werden.
12.
Besondere Regelungen zur Durchführung des Gewinnspiels
innerhalb Sozialer Netzwerke
Sofern robinfoot das Gewinnspiel auch über andere soziale
Netzwerke, als deintrikotsatz.de (insbesondere Facebook,
Instagram) veranstaltet oder bewirbt, gelten die nachfolgenden
Regelungen ergänzend: (a) Das Gewinnspiel steht in keiner
Verbindung zu dem jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks
und wird in keiner Weise von diesem gesponsert, unterstützt
oder organisiert. (b) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel
begründet keinerlei Rechtsansprüche gegen den Betreiber des
jeweiligen sozialen Netzwerks.
13.
Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des
Gewinnspiels
robinfoot kann das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung
und ohne Angabe von Gründen vorzeitig beenden, anpassen oder
abändern, falls eine ordnungsgemäße Durchführung
beziehungsweise Fortsetzung des Gewinnspiels technisch oder
rechtlich bedingt nicht möglich ist.
14.
Schlussbestimmungen
(a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. (b) Diese
Teilnahmebedingungen unterliegen dem deutschen Recht. (c)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingung ganz
oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, oder infolge einer
Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche
Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise
unwirksam werden, sind sich die Parteien darüber einig, dass
die übrigen Bestimmungen davon unberührt und gültig
bleiben.
Titz, den 10.04.2026
